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News

09.09.2022

Jubiläum

riesiges Engagement, tolle Leistung, vielen Dank

 

15.07.2022

LinkedIn

jetzt finden Sie uns auch bei LinkedIn unter linkedin.com/company/schlegel-haustechnik-gmbh

 

29.06.2020

Änderung des MwSt-Satzes

Sehr geehrter Kunde,

herzlichen Dank für Ihre Beauftragung, bzw. Ihr Interesse an unseren Leistungen. Die Umstellung des Mehrwertsteuersatzes im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 bringt Fragen und Reize mit sich.

Nach Rücksprache mit unseren Fachberatern gilt für die Rechnungsstellung der Mehrwertsteuersatz, der am Tage der Leistungserfüllung galt, also der Tag der Fertigstellung der Leistung.

Projekte über längeren Zeitraum, mit Abschlagszahlungen zu 19% MwSt und Fertigstellung im Zeitraum der MwSt-Reduzierung, werden in Summe abgerechnet zu dem MwSt-Satz, der am Tage der Fertigstellung gilt. Differenzen der MwSt aus z.B. Abschlagsrechnungen werden hier in der Schlussrechnung ausgeglichen. Das Gleiche gilt im Umkehrschluss. Erfolgt die Fertigstellung nach 31.12.2020, obwohl die Hauptleistung im reduzierten Zeitraum erfolgte, gilt 19% MwSt auf alles.

Wir sehen schon heute mit Angst auf den Jahreswechsel. Es wird ganz sicher Fälle geben, an denen wir aus z.B. Kapazitätsgründen die Leistung nicht zum 31.12.2020 fertig stellen können und Sie dann den höheren MwSt-Satz zu tragen haben. Wir versichern Ihnen, alles mögliche zu tun, um Ihrem Wunsch gerecht zu werden. Wir können es aber nicht versprechen und nicht garantieren, somit auch nicht hierfür haften.

Diese MwSt-Anpassung hat sicher ihre Berechtigung, bringt aber auch viele Aufwendungen mit sich. Wir sind zuversichtlich, das wir auch diese Hürde gemeinsam mit Ihnen in diesem aussergewöhnlichen Jahr meistern.

 

02.01.2020

Herzlichen Dank

Wir sind überwältigt von den unzähligen, positiven und motivierenden Rückmeldungen auf das Anschreiben an unsere Kundschaft vom vergangenen Dezember. Ihnen allen gilt unser Dank.

 

22.06.2019

Instagram

Folgen Sie uns bei Instagram mit schlegelhaustechnikgmbh

 

23.03.2018

Wir sind stets auf der Suche nach talentierten Technikern, erfahrenen Handwerkern, sturmerprobten Improvisatoren, innovativen Menschen und furchtlosen Technikfreaks und freuen uns auf Deine Bewerbung

23.12.2017

Wir machen Weihnachtspause

Liebe Kunden, wir machen vom 23.12.2017 bis 07.01.2018 Weihnachtspause. Unser Büro ist nicht besetzt und der Montagebetrieb steht still. Wie gewohnt steht natürlich unser Bereitschaftsdienst zur Verfügung, den Sie telefonisch erreichen können. Wir wünschen Ihnen allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und danken Ihnen für Ihr Vertrauen und die Treue.

 

16.12.2017

Praktisches Werkzeug: Der Sanierungskonfigurator

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bietet mit dem Sanierungskonfigurator ein Online-Tool, mit dem Sie Ihr Haus ganz einfach am PC "sanieren" können. Dafür machen Sie zuerst Angaben zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes, zum Beispiel: Wann wurde es gebaut? Wie groß ist es? Welche Heizung ist eingebaut? Wie alt ist die Heizung? Anschließend können Sie zwischen verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten wählen: Möchten Sie die Fassade dämmen? Neue Fenster einsetzen? Oder lieber die Heizungsanlage austauschen? Mit dem Online-Tool können Sie nach ein paar Klicks und Angaben zu Ihrem Gebäude abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Sie wirklich lohnen: www.sanierungskonfigurator.de

 

10.12.2017

Förderstopp für konventionellen Heizkesselaustausch ab 2020?

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im Mai 2017 eine neue Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. Nach der neuen Konzeption will das BMWi im Gebäudebereich (Auszug):

• die bisherigen KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ und das „Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ in einem Programm zusammenführen,

• die Förderung von Wärmeerzeugern, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, auslaufen lassen, jedoch die Förderung von Hybridsystemen bestehend aus Anlagen zur Nutzung fossiler Brennstoffe und erneuerbarer Energien fortführen.

Es wird weiter aufgeführt:„Die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken wird spätestens bis zum Jahr 2020 beendet. Weiter gefördert werden Hybridsysteme bestehend aus Anlagen zur Nutzung fossiler Brennstoffe und erneuerbarer Energien.“

Das bedeutet: nach dem derzeitigen Sachstand soll die Förderung des Austausches von Öl- und Gasheizkesseln, ohne Nutzung erneuerbarer Energie, nur noch bis Ende 2019 möglich sein.

Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage in der nächsten Zeit sanieren wollen, aber derzeit keine Möglichkeit sehen, erneuerbare Energie, wie Solarthermie, Umweltwärme über Wärmepumpe, Holz (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) einzubinden, sollten daher ihre Heizung bis Ende 2019 sanieren. Bis dahin wird noch die Möglichkeit bestehen, zum Beispiel über das KfW-Programm 430, einen Investitionszuschuss in Höhe von 15 Prozent für die Heizungssanierung zu erhalten.

 

10.12.2017

Eine echt starke Leistung unserer Azubi`s - toll

Unsere Azubi haben in mühevoller Werkstattarbeit mit viel Engagement eine Fernwärmeübergabestation mit DDC-Regeltechnik aufgebaut. Die Anlage wurde nach Fertigstellung und Druckprüfung dann mit einem Kraftakt in einem Arbeitstag installiert und in Betrieb gesetzt. Grosses Lob - habt Ihr toll gemacht!

               

 

03.09.2017

Änderung bei Beantragung des Zuschuss für moderne Öko-Heizung

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen. Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Antrag gestellt ist, d.h., wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist.  Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden

Die Neuregelung ist besonders für private Antragsteller und für die Basisförderung von Relevanz und betrifft damit mehr als die Hälfte der jährlich eingehenden Anträge.  Übergangsfrist für Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2017. Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen.

Die bisherigen technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort. Die Förderung wird auf der Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt. Mit der Verfahrensänderung werden die Förderverfahren des MAP vereinheitlicht und die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorbereitet. Die Neuregelung der Förderrichtlinien sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter Energie – Heizen mit Erneuerbaren Energien verfügbar.

 

27.01.2015

Neue Anzeigepflicht für Wärmemengen-, Wasser-, Strom- und Gaszähler

Zum 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und die neue Mess- und Eichverordnung in Kraft tritt. Von den neuen Regelungen werden u. a. auch Wärmemengenzähler, Wasserzähler, Stromzähler und Gaszähler erfasst; Messgeräte zur Bestimmung der Wärme- und Kältemenge jedoch nur, wenn es sich um Wärme und Kälte in Kreislaufsystemen handelt. Für neue und erneuerte Messgeräte der o. g. Kategorien, die ab dem 1. Januar 2015 eingebaut werden, gilt eine neue Anzeigepflicht für Verwender. Diese Anzeigepflicht gilt, wenn das Messgerät im geschäftlichen (z. B. für die Verbrauchsabrechnung) oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse betrieben oder bereitgehalten wird. Verwender sind damit in erster Linie Vermieter, Wohnungseigentümer(- gemeinschaften) und Wohnungsgesellschaften sowie externe Messdienstleister, von denen die die Geräte gemietet werden.

Die Anzeige muss spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Hierzu ist unter www.eichamt.de eine zentrale Anmeldeplattform freigeschaltet.

 

15. November 2010

Erlebnistag – weit über den Tag hinaus

So wird aus dem Erlebnistag des Gewerbevereins Hohenacker- Neustadt ein nachhaltiges Erlebnis

Unter dem Motto „Jedes Los ist eine Spende“ bot die Firma Schlegel Haustechnik, ein Familienunternehmen aus Hohenacker, an diesem Erlebnistag Unterstützung für die Erlebnispädagogik der FSN an.

Bei ihren Kunden kam die Verlosung der Sanitärartikel sehr gut an.  Ein „Jeder-Gewinn-Spiel“ ist die einhellige Meinung.

Einen Scheck über 700 € konnten Anja und Sabine Schlegel nun dem Rektor der  Friedensschule Neustadt, Bernd-Günter Barwitzki, überreichen.“

Gerade richtig“, findet Erlebnispädagogin Susanne Exner, die mit diesem Schuljahr neu an der Friedensschule ist. Sie sprudelt vor Ideen.

Eine coole Idee, die hoffentlich viele Nachahmer findet, meinen nicht nur die Friedensschüler. Danke. Der FSN- Förderverein stellt gerne weitere Spendenbescheinigungen aus.

 

07. Juli 2010

Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erfreulicherweise am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Mit der Aufhebung der Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem Marktanreizprogramm.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes:

Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.

Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!

Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter bafa.de

 

 

03. Mai 2010

Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden

Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.

Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.

Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.

Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.

Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden.

 

 

02. Mai 2010

Aus GbR wird GmbH.

Die Firma Kai und Sven Schlegel GbR übt ab dem 01.05.2010 keine Tätigkeit mehr aus. Der Geschäftsbetrieb geht ab dem 01.05.2010 an die Schlegel Haustechnik GmbH ig über.

 

 

22. Dezember 2009

Wieder geht ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu.

Die Firma Schlegel konnte im Jahr 2009 ihr 40-jähriges Bestehen erleben, viele interessante und anspruchsvolle Aufgaben konnten durch Ihre Hilfe von uns bewältigt werden, wir haben es in 2009 auch endlich geschafft unseren Internetauftritt aufzufrischen und viel Engagement und Kapital haben wir in diesem Jahr in die Erneuerung unserer EDV-Einrichtungen gesteckt, um zukünftig noch schneller und gezielter reagieren zu können.

Dieses Erfolgreiche Jahr wollen wir nun mit einem besonderen Höhepunkt beenden, hierzu mussten wir jedoch eine Tradition brechen.

In den vergangenen 40 Jahren konnten wir uns bei Ihnen durch Weihnachtsgrüße fürs vergangene Jahr bedanken. In diesem Jahr konnten wir eine tolle Idee entwickeln und umsetzen.

Die Firma Schlegel schenkt dem Kinderhort der Lindenschule in Hohenacker eine Photovoltaikanlage mit 1,5 kWp. Der Ertrag aus dem Stromverkauf der Anlage kommt in den nächsten 20 Jahren alljährlich dem Kinderhort zu gute (ca. 600,- Euro pro Jahr).

Dieses etwas andere Weihnachtspräsent kommt unseren Kindern zu gute. Diese Aktion konnte von uns nur durch Ihre treue Unterstützung in den letzten 40 Jahren realisiert werden – Danke.

 

Veröffentlichung im Stauferkurier am 28.12.2009

Veröffentlichung in der Waiblinger Kreiszeitung am 24.12.2009

 

 

01. Dezember 2009

Wieder tolles Ergebnis unserer Bewertungskarten

Es  ist  uns  ein  großes  Anliegen,  die  uns  täglich  gestellten  Aufgaben  so  gut wie möglich zu bewältigen.  Sie  können  uns  dabei  helfen, gute Leistungen hervorzuheben und weiter auszu- bauen,  wie  aber auch mangelhafte  Leistungen  aufzudecken,  damit  wir  diese  mit  Ihrer  Hilfe ausmerzen können.     Es würde uns sehr freuen, wenn Sie sich 2 Minuten Zeit nehmen könnten, um  uns  die  nachfolgenden Fragen zu beantworten. Sie können die Antwort gerne anonym oder auch  mit  Angabe  von  Namen  und  Adresse  oder  Kundennummer  tätigen.  Für jede zurückge- sendete Bewertungskarte spenden wir am Jahresende 1,- € an den Krankenpflegeverein Hohen- acker!

Durch  diesen  Aufruf  konnten  wir auch in diesem Jahr am 01. Dezember 2009  268 Bewertungs- Karten an unseren Pfarrer  Herr  Ulrich Ziegler mit  einem  Scheck  übergeben.    Der  gespendete Betrag in Höhe von 2,-  Euro  pro  Karte  kommt  der Krankenpflege  in  Hohenacker  zugute.   Wir haben uns kurzfristig zur verdoppelung des Spendenbetrags entschlossen. Der Rücklauf von 268 ausgefüllten Karten bei rund 3000 versendeten Formularen freut uns sehr   -   DANKE an alle Teil- nehmer!

 

 

07. November 2007

Baden-Württemberg beschließt Öko-Pflicht für Wohngebäude im Land: Bundesweit erstes Erneuerbares-Wärme-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft

Der Landtag Baden-Württemberg hat heute (7. November 2007) in Stuttgart mit großer Mehrheit - den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Landtagsfraktion der Grünen - das bundesweit erste 'Erneuerbare-Wärme-Gesetz' beschlossen. "Mit der Ökopflicht erreichen wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen", erklärte Umweltministerin Tanja Gönner. Von der über die Regierungsfraktionen hinausgehenden Zustimmung und dem damit zum Ausdruck kommenden Schulterschluss gehe das wichtige Signal aus, dass in Baden-Württemberg der Klimaschutz ernst genommen und als gemeinsame Herausforderung betrachtet werde. "Wir ziehen geschlossen an einem Strang. Das wird die Menschen überzeugen helfen, sich für den Klimaschutz zu engagieren", so Umweltministerin Gönner.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor.  

Nach dem neuen Gesetz muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. "Die Quote kann zumeist bereits über eine solarthermische Anlage auf dem Dach erreicht werden.

Bereits bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sollen berücksichtigt werden. Ist der Einsatz solarthermischer Anlagen aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung außerdem befreit werden. Eine Befreiung soll auch möglich sein, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde.